Zur Verhältnismäßigkeit des Lockdowns
Natürlich gibt es eine Verpflichtung des Staates, Schaden vom Land abzuwenden. Zur Abwendung „einer großen Gefahr“ dürften auch individuelle Grundrechte eingeschränkt werden. Doch nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit müssen jegliche Maßnahmen nicht nur geeignet sein zur Abwendung der Gefahr, sondern auch erforderlich. Und an diesem Kriterium eröffnen sich täglich mehr Fragen: warum steht Schweden so gut da?