Darf man das IfSG ein »Ermächtigungsgesetz« nennen?

Eine gute Freundin hat mir einen Text zugeschickt, den der Moderator hatte und in dem er sich verständnislos äußert gegenüber den Protesten von Gegnern der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. U.a. meinte er, dass die Bezeichnung “Ermächtigungsgesetz” unangemessen sei. Dazu habe ich mir erlaubt, Herrn Ehrlacher ein paar Aspekte ins Bewusstsein zu heben.

Veröffentlicht von

Uwe Alschner

Uwe Alschner, Dr. phil. M.A., Traumdoc, Big Five for Life® Coach, ist begeisterter Blogger und Coach. Die Beiträge drehen sich vorwiegend um die Themen Eigenverantwortung, Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung.

2 Gedanken zu „Darf man das IfSG ein »Ermächtigungsgesetz« nennen?“

    1. Vielen Dank für den Link. In der Tat ist es bezeichnend, wie kurzsichtig manche Kritiker agieren und wie sehr sie Begriffe zu Kampfbegriffen umdeuten, die sie als Waffe verwenden. Wenn sich ein junges Mädchen fühlt wie Sophie Scholl, sagt das nichts darüber aus, wie sehr die heutige Situation der Situation gleicht, in der sich Widerstandskämpfer befanden, die wie Sophie Scholl gegen den Nationalsozialismus kämpften und diesen Kampf mit dem Leben bezahlten. Es sagt etwas darüber aus, wie sich die heutigen Kritiker fühlen, und wie groß sie die Gefahr einschätzen. Das mag überzeichnet sein. Aber um eine Gesellschaft wieder zu einen, müssen Anstrengungen unternommen werden, die Ängste zu verstehen. Dies gilt für beide Seiten. Auch die Kritiker der Maßnahmen gilt das, die aus sehr viel mehr Organisationen stammen, als nur der Querdenken-Bewegungen (wobei bereits diese Bewegung sehr heterogen ist und sich darin auch regional unterscheidet). Im Unterschied zu den Befürwortern der Maßnahmen sind die Kritiker jedoch (mindestens erklärtermaßen) bereit zur Diskussion, während die Befürworter schon die kritische Debatte über die Natur der Bedrohung als Sakrileg ablehnen. Dass sie aus demselben Grund bereit sind, weitgehende Einschränkungen der Freiheiten nicht nur hinzunehmen, sondern auch allen anderen zuzumuten, macht es eben gerade doch mit der Situation 1933 vergleichbar: auch damals wurden einfache Lösungen propagiert und Feinde im Außen gesucht und aufgebaut. Die damit legitimierten Einschränkungen von Verfassungsrechten wurden nie mehr aufgehoben. Es ist daher unverzichtbar, die Gefahr heute zu konsensualisieren. Das geht nur durch Debatte, und es ist mühsam. Es nicht zu tun gefährdet den Zusammenhalt. Und berechtigt zur Mahnung, bereits den Anfängen zu wehren!

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