Patentlösung

Krimi, aber keine reine Fiktion: Kommissar Dengler und die Pharma-Mafia

Krimis sind nicht jedermanns Sache. Wenn sich jedoch ein Autor an die Praktiken der Pharma-Industrie heranwagt, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick ins Buch. Diesen Krimi von Wolfgang Schorlau habe ich bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand gelegt. Sehr anschaulich und gestützt auf intensive Recherchen beschreibt der Autor, wie das deutsche Gesundheitswesen funktioniert: als Geldbeschaffungsmaschine einer zynischen Industrie. Umsatzrendite ist alles, worauf es ankommt. Und die speist sich aus stetig steigenden Preisen für Arzneimittel, die nicht wirksam sein müssen, sondern in erster Linie eines: patentierbar! Alles, was diese Patente gefährdet oder in Frage stellt, wird bekämpft. Im Buch ist es ein Wissenschaftler, der die Erträge aus Forschungsprojekten (und damit den Profit aus einem neuen Patent) der Allgemeinheit zugute kommen lassen will. In der Realität sind es zudem auch sehr oft natürliche, aber hochwirksame Alternativen wie Mikronährstoffe, die im Zusammenspiel mit Regulierungsbehörden verboten oder gar nicht erst zugelassen werden. Glauben Sie nicht? Lesen Sie weiter!

Die Pharma-Branche geht dabei mit einer Doppelstrategie vor: Einerseits setzt sie ihre Lobby-Macht gegenüber der Politik in Europa dafür ein, über supranationale Institutionen (EU, WTO, WHO, FAO etc.) und damit zusammenhängende Organisationen wie CODEX ALIMENTARIUS Rahmenbedingungen zu setzen, die sich scheinbar mit dem Thema Verbrauchersicherheit beschäftigen. Tatsächlich werden jedoch in erster Linie Standards für die industrielle Herstellung und den Handel von Nahrungsmitteln errichtet – und die Verfügbarkeit von Vitalstoffen eingeschränkt. Zwar ist es nicht hilfreich, in die Weltuntergangsbeschwörungen wegen CODEX ALIMENTARIUS einzustimmen, da manche Kritik offensichtlich auf mangelnder Kenntnis der tatsächlichen vertraglichen und völkerrechtlichen Zusammenhänge zurückzuführen ist. Gleichwohl ist es unbestreitbar, dass gerade die scheinbare „Freiwilligkeit“ der CODEX-Empfehlungen dazu führt, dass das öffentliche Interesse an den dort laufenden „Fachgesprächen“ weiter verringert wird und die tatsächliche Folgewirkung aus der Übernahme von CODEX-Empfehlungen in sanktionierbare WTO-Auflagen aus dem Blickfeld gerät.
Es ist nicht naiv, wenn man davon ausgeht, dass genau dieser Effekt beabsichtigt ist: Quasi hinter verschlossenen Türen werden Absprachen getroffen, die kaum noch aufzuhalten sind, wenn sie einmal „bekannt“ werden. Fern jedes Medieninteresses werden dann „auf Arbeitsebene“ die „notwendigen Harmonisierungen“ zwischen Beamten, oder auch zwischen Beamten und „Experten“ der Industrie besprochen und eingeleitet. Plötzlich steht es im Bundesgesetzblatt und schränkt die Verfügbarkeit natürlicher Heilmittel für den Verbraucher ein. Jüngstes, aber beileibe nicht einziges Beispiel ist die EUTPD, die nach Ablauf einer weitgehend unbeachtet erlassenen Übergangsregelung 2011 plötzlich in ganz Europa verbindlich wurde.
Ähnlich verhält es sich mit der beabsichtigten Änderung des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches LFGB in Deutschland. Inzwischen liegt ein Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des LFGB vor. Darin ist zwar die ursprünglich erwogene Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel insgesamt nicht mehr enthalten. Vitamine und Spurenelemente sollen auch weiterhin nicht als Ergänzungsstoffe im Sinne des Gesetzes gewertet werden. Doch sonstige Vitalstoffe, insbesondere essenzielle Fettsäuren und Flavonoide sollen unter den Anwendungsbereich des LFGB fallen. Sie dürften danach zukünftig nur nach Vorheriger Anmeldung und unter Vorlage „hinreichender wissenschaftlicher Nachweise“ ihrer Unbedenklichkeit in den Verkehr gebracht werden, wenn es nicht die nach EU-Recht gewährte Freiheit von Waren und Dienstleistungen gäbe. Die gestattet zumindest den Handel für alle nicht in Deutschland hergestellten Produkte aus EU-Mitgliedsstaaten, bzw. die in EU-Mitgliedsstaaten importiert werden. Ändert sich jedoch diese Grundlage, zum Beispiel durch eine Angleichung (Harmonisierung) des EU-Rechtes mit dem schärferen deutschen Recht, wäre plötzlich die Verfügbarkeit von zahlreichen Vitalstoffprodukten gefährdet, die bisher zum Beispiel über die Niederlande oder Großbritannien nach Deutschland eingeführt werden können. Ganz ähnlich verhielt es sich mit der EUTPD. Auch dort haben viele Hersteller und Importeure zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie in Brüssel im Jahr 2004 diese Verschärfung nicht mitbekommen.

Vier Tage nach dem Verbot von L-Tryptophan in den USA erschien dieser Newsweek-Titel über das neue Wundermittel Prozac. Auch Prozac enthielt L-Tryptophan, war jedoch patentierbar.

In einer zweiten Stoßrichtung setzt die Pharma-Industrie auf dem Kernmarkt der Vitalstoffe an: in den USA. Dort, wo sich aufgrund eines fehlenden staatlichen Krankenversicherungssystems Verbraucher eigenverantwortlich um günstige Wege zu Prävention und Heilung kümmern, hatte sich ein dynamischer Markt für Vitalstoff-Supplemente entwickelt. Auch an den Universitäten wurde über diesen Bereich seit langem geforscht. Harvard und viele andere Universitäten unterhalten entsprechende Fachbereiche oder Lehrstühle.
Als Ergebnis dieser Forschung und jahrzehntelanger Anwendung gibt es in den USA auf der Basis einer gesetzlichen Garantie für die Freiheit der Verbraucher in der Anwendung von natürlichen Heilmethoden, DSHEA, zahlreiche wirksame Alternativen zur Behandlung von Krankheiten. Dies ist der Industrie, die wie im Roman von Wolfgang Schorlau beschrieben, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit daran interessiert ist, ihre Profite mit exklusiven Patenten auf Produkte zu schützen, auch in den USA ein Dorn im Auge.
Eines der prominentesten Beispiele für wirksame Ansätze natürlicher Behandlungsmethoden ist der Einsatz von L-Tryptophan bei Depression. Diese Aminosäure ist beteiligt an der Synthese von Serotonin, einem Botenstoff, der für Glücksgefühle sorgen kann. Langstreckenläufer kennen das von einer Serotonin-Ausschüttung hervorgerufene „Runners High.“
Im Jahr 1989 wurde L-Tryptophan von der Nahrungsmittelbehörde FDA zunächst vorübergehend verboten, nachdem es zu einigen ernsthaften Erkrankungen mit Todesfolge nach der Einnahme von Produkten mit L-Tryptophan gekommen war. Schnell war klar, dass es sich nur um Tryptophan aus einem bestimmten Herstellerbetrieb in Japan handelte, der zuvor auch noch unerlaubt mit gentechnisch manipulierten Bakterienkulturen experimentiert hatte.
Dennoch wurde am 20. März 1990 L-Tryptophan in den USA grundsätzlich verboten.
Zufall oder nicht? Nur vier Tage später erschien das Nachrichtenmagazin NEWSWEEK mit einer ganz besonderen Titelstory. Die Überschrift: „.“ Was die FDA nicht kümmerte: Auch Prozac enthielt L-Tryptophan. Allerdings in patentierbarer Form.
Das Verbot entfachte einen Sturm des Protestes unter Therapeuten, die die Nebenwirkungsfreiheit von L-Tryptophan schätzten. Prozac war nicht nur nicht frei von Nebenwirkungen. Es stand sogar im Verdacht, Suizidneigung von Patienten zu erhöhen.
Denglers siebter Fall?

Wolfgang Schorlau, Die letzte Flucht. Denglers sechster Fall, KiWi-Taschenbuch, ISBN: 5

Veröffentlicht von

Uwe Alschner

Uwe Alschner, Dr. phil. M.A., Traumdoc, Big Five for Life® Coach, ist begeisterter Blogger und Coach. Die Beiträge drehen sich vorwiegend um die Themen Eigenverantwortung, Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung.

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